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Antrag auf Corona-Soforthilfen: Strafrechtliche Risiken
Wenn Corona-Soforthilfen beantragt werden, können strafrechtliche Risiken nicht nur dann bestehen, wenn es um vorsätzlichen Subventionsbetrug geht. Auch ein sog. leichtfertiger Subventionsbetrug wird bestraft. Leichtfertigkeit setzt grob fahrlässiges Verhalten voraus. Das Risiko liegt in der Prognoseentscheidung, die man bei der Antragstellung treffen muss. Falsche Einschätzungen, die zur vollständigen oder teilweisen Rückzahlung der Soforthilfen führen, können bereits Ermittlungen auslösen, wenn die zuständigen Behörden in der Rückzahlung bereits Anlass für einen Anfangsverdacht sehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden die Situation in Zukunft bewerten werden.
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